+++ Keine Kürzungen bei Kinder- und Jugendhilfe +++ 15 Millionen Euro für Landesprogramm Schulsozialarbeit +++ Mehr Kinder- und Jugendbeteiligung +++

Kinder- und Jugendhilfe stabil finanziert – Landesprogramm Schulsozialarbeit kommt

„Der neue Doppelhaushalt führt die Schwerpunkte in der Kinder- und Jugendpolitik fort, die wir im Koalitionsvertrag und im ersten gemeinsamen Doppelhaushalt 2015/2016 vereinbart haben. Unser Ziel ist eine starke und leistungsfähige Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen, die Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung unterstützt. Wir wollen so nicht nur dabei helfen, soziale Ungerechtigkeiten auszugleichen, sondern auch Talente von Kindern und Jugendlichen stärker fördern. Auch wenn wir nicht alle Wünsche in der Kinder- und Jugendhilfe erfüllen konnten, kommen wir wieder einen großen Schritt voran. Mit dem neuen Landesprogramm Schulsozialarbeit bei gleichzeitig ungeminderter Fortsetzung der anderen Fachförderprogramme wird die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt gestärkt.“

Henning Homann

Experte für Kinder- und Jugendpolitik der SPD-Fraktion

Die SPD-Fraktion hat in dieser Legislaturperiode neue Sicherheit für die Träger und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe geschaffen. Im Doppelhaushalt 2015/2016 haben wir die Kürzungspolitik der Vorgängerregierung endgültig beendet und die Jugendpauschale auf 12,40 Euro sowie die Mittel für die überörtliche Jugendhilfe von 3 auf 4 Millionen Euro erhöht.

Mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 wird es erstmals in der Geschichte des Freistaats ein Landesprogramm Schulsozialarbeit geben, das mit 15 Millionen Euro pro Jahr ausgestattet ist. Wir wollen mit dem Landesprogramm die Projekte aus dem Programmen „Chancengerechte Bildung“ und „Soziale Schule“ langfristig fortführen und zusätzliche Angebote in ganz Sachsen schaffen. Um die Einführung des Landesprogramms fachpolitisch zu unterstützen, wird ein Begleitprojekt etabliert, das mit 250.000 Euro im Jahr gefördert wird.

Millionen Euro für das neue Landesprogramm Schulsozialarbeit

Bei der Einführung des Landesprogramms Schulsozialarbeit war uns wichtig, dass dies nicht zu Lasten der anderen Fachförderprogramme im Kinder- und Jugendbereich geht. Das haben wir in den Haushaltsverhandlungen durchgesetzt. Die Jugendpauschale bleibt bei 12,40 Euro pro Kind bzw. Jugendlichem. Gleichzeitig wird Geld über den Demografiefaktor vor allem an Landkreise ausgezahlt, um die demografische Entwicklung auszugleichen.

Die vom Sozialministerium geplanten Kürzungen in der überörtlichen Kinder- und Jugendhilfe sind vom Tisch. Dazu haben wir den Haushaltsansatz 2017 und 2018 wieder auf 4 Millionen Euro erhöht. Die Gelder für das flexible Jugendmanagement werden im Vergleich zu 2016 erhöht. Wir werden die Freiwilligendienste im FSJ und FÖJ auf dem Niveau der Vorjahre fortsetzen und gleichzeitig das FSJ-PÄDAGOGIK von 80 Plätzen auf 160 Plätze ausweiten.

zusätzliche Plätze im FSJ Pädagogik

Im Rahmen der Eigenständigen Jugendpolitik wird die Koalition die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen weiter verbessern. Dazu wurde 2016 bereits die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung aufgebaut. Diesen Ansatz wollen wir in den kommenden zwei Jahren weiter ausbauen. Dazu stehen ab 2017 jährlich 350.000 Euro zur Verfügung.

Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung nach § 11 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes auch auf Landesebene wieder gefördert werden. Im Doppelhaushalt haben wir nun die Grundlage dafür geschaffen und diese in der überörtlichen Förderung etabliert. Dazu werden ab 2017 jährlich 200.000 Euro zur Verfügung gestellt.

In vielen sächsischen Kommunen wachsen die Kosten für die Hilfen zur Erziehung weiter an. Die Gründe dafür sind vielfältig. Wie wir mit den wachsenden Herausforderungen umgehen und welche Strategie wir dazu in Sachsen entwickeln können, soll – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – eine Expertenkommission untersuchen. Die Expertenkommission hat inzwischen ihre Arbeit aufgenommen. Um diese zu unterstützen, stellen wir als Koalition 50.000 Euro zur wissenschaftlichen Begleitung zur Verfügung.