+++ Kulturräume werden gestärkt +++ Mehr Mittel für Musikschulen +++ Zentralbücherei für Blinde erhält zusätzliche Stellen +++
Kultur-Haushalt stärkt sozialen Zusammenhalt
„Mit der Erhöhung des Etats für die Landeskulturverbände und die Zentralbücherei für Blinde geben wir gezielt mehr Geld an Institutionen, deren Personal seit vielen Jahren eine sehr engagierte Arbeit für Kultur und Teilhabe im Freistaat leistet. Diese Wertschätzung ist uns wichtig. Nicht nur die großen Flaggschiffe der sächsischen Kultur, sondern auch die Arbeit der kleineren Kulturbetriebe wollen wir in den Fokus rücken und angemessen fördern.“
Hanka KlieseEines der wichtigsten Gestaltungselemente der sächsischen Kulturpolitik ist das Kulturraumgesetz. Nachdem unter der CDU/FDP-Vorgängerregierung die Kulturraumgelder durch die Mitfinanzierung der Landesbühnen faktisch gekürzt wurden, konnten die Mittel bereits im Doppelhaushalt 2015/2016 um jährlich 5 Millionen Euro angehoben werden.
In den Jahren 2017 und 2018 werden die Kulturräume weiter gestärkt: Die Förderung wird um weitere 3 Millionen auf dann 94,7 Millionen Euro erhöht.
Daneben haben wir den Bedarf an Investitionen in den Kultureinrichtungen weiter im Blick. 2015/16 standen bereits zusätzlich investive Mittel in Höhe von 5 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dem neuen Doppelhaushalt werden nochmals zusätzliche Investitionsgelder von nunmehr 6 Millionen Euro bereitgestellt. Damit können zum Beispiel Neu-, Umbau-, Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden finanziert werden.
Millionen Euro für Kulturraummittel pro Jahr
In den Haushaltsverhandlungen konnte zudem eine deutliche Stärkung der allgemeinen Kulturförderung erreicht werden: Die dafür vorgesehenen Gelder wurden für 2017 und 2018 um 1,3 Millionen Euro noch einmal erhöht. In der Summe sind es nun zusammen knapp 15 Millionen Euro.
Damit wird unter anderem die Gastspielförderung unterstützt, die Theaterproduktionen insbesondere in die kleineren Städte und den ländlichen Raum bringt. Aber auch Projekte wie das Mitteldeutsche Kurzfilmfestival in Leipzig oder das europäische Zentrum für Bildung und Kultur Zgorzelec-Görlitz MEETINGPOINT MUSIC MESSIAEN profitieren davon. Und auch der Kauf von Instrumenten für vereinsgetragene Orchester oder Spielmannszüge kann damit gefördert werden.
Nicht zuletzt erhalten auch die Landeskulturverbände mehr Geld. 21 Kultureinrichtungen, Vereine und Verbände werden so unterstützt. Zur allgemeinen Kunst- und Kulturförderung kommen noch die Ausgaben für die staatlichen Einrichtungen wie die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden oder die Sächsischen Staatstheater mit Staatsschauspiel und Semperoper hinzu.
Aber auch kulturelle Projekten der freien Szene werden durch die Kulturstiftung des Freistaats weiterhin unterstützt. Freie Theaterprojekte, bildende Künstler, aber auch die Soziokultur werden 2017 und 2018 mit insgesamt 6,5 Millionen Euro gefördert.
Mit die wichtigsten Institutionen zur kulturellen Bildung junger Menschen sind die Musikschulen. Deren Schülerzahl ist von 47.648 im Jahr 2013 auf 67.408 im Jahr 2016 gewachsen. Mehr als 4.000 Kinder und Jugendliche stehen noch auf den Wartelisten. Daher haben wir vereinbart, die Förderung in den Jahren 2017 und 2018 gegenüber den ursprünglichen Haushaltsplanungen noch mal um 950.000 Euro auf dann zusammen 12 Millionen Euro zu erhöhen. Auch das Projekt „Jedem Kind ein Instrument“ (JEKI) wird mit einer jährlichen Förderung von 425.000 Euro fortgeschrieben.
Ebenso wichtig sind für uns die Maßnahmen der kulturellen Bildung, um soziale Kompetenzen zu vermitteln und die Auseinandersetzung mit Leben und Gesellschaft zu fördern. Daher stellt der Freistaat 2017 und 2018 insgesamt 2 Millionen Euro zur Verfügung. Das sind in beiden Jahren zusammen 600.000 Euro mehr als ursprünglich vorgesehen. Ein neuer Schwerpunkt ist dabei die Stärkung kultureller Bildungsangebote außerhalb der urbanen Zentren. Kinder und Jugendliche sollen Kultureinrichtungen leichter besuchen können. Aber auch die Mobilität der Künstler und Kultureinrichtungen in die Regionen hinein soll verbessert werden.
Millionen Euro für die sächsischen Musikschulen
Zentral für die Weiterentwicklung der Kultur im Freistaat ist die 1994 gegründete Sächsische Akademie der Künste. Diese vereint Persönlichkeiten aus Kunst und Kultur der unterschiedlichen Sparten, soll den Diskurs über Kunst und Kultur in den verschiedenen Sparten fördern und die Überlieferungen des traditionellen sächsischen Kulturraums zu pflegen. Damit diese Institution endlich auch ein Archiv gründen kann, stellt der Freistaat 2017 und 2018 zusammen 110.000 Euro zusätzlich bereit.
Eine wichtige Frage unserer Zeit ist, wie die Erinnerungskultur wirkungsvoll gestalten werden kann. Die Gelder für die Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft werden 2017 um 225.000 Euro auf 2,35 Millionen Euro sowie 2018 um weitere 100.000 Euro auf dann 2,45 Millionen Euro erhöht. Hinzu kommen weitere Gelder für die gesellschaftspolitische Bildungsarbeit von insgesamt 387.000 Euro.
Die Arbeit der Stiftung für das sorbische Volk will der Freistaat mit jährlich 6,16 Millionen Euro unterstützen, er fördert damit auch das Projekt „Elektronisches Lehrbuch in sorbischer Sprache für Schulen“.
Die Förderung von Kunst und Kultur ist unerlässlich für den sozialen Zusammenhalt. Dazu zählt auch die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst nimmt innerhalb der Staatsregierung eine Vorreiterrolle in Sachen Inklusion ein: Bereits 2015/2016 hat das SPD-geführte Ministerium Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf den Weg gebracht. Nun steht dafür eine eigene Haushaltsposition mit jährlich 1 Million Euro zur Verfügung. Hinzu kommen noch die Gelder für die Inklusion im Hochschulbereich.
Eine wichtige Einrichtung zur gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen an Kunst und Kultur ist die Deutsche Zentralbücherei für Blinde in Leipzig. Diese arbeitet seit 2011 am barrierefreien Zugang zu Informationen und Kommunikationsangeboten. Das Kompetenzzentrum für barrierefreie Informations- und Kommunikationsangebote des Freistaates Sachsen (BIKOSAX) kann nun in den Regelbetrieb aufnehmen. In den Haushaltsverhandlungen gab es noch einmal eine Erhöhung um 400.000 Euro, somit stehen dafür in den Jahren 2017 und 2018 nun insgesamt 8,1 Millionen Euro zur Verfügung.