+++ Höhere Einstiegsgehälter an den Oberschulen +++ Anreize für ältere Lehrkräfte +++ Qualifizierung von Seiteneinsteigern +++

Lehrerberuf wird attraktiver

„Die derzeitige Situation an Sachsens Schulen kennt jeder. Wir sind seit zwei Jahren beharrlich dabei, gravierende Fehler der Vergangenheit zu korrigieren. Mit dem letzten Doppelhaushalt 2015/16 haben wir 1.000 zusätzliche Lehrkräfte beschlossen. Mit dem Doppelhaushalt 2017/18 wird die Zahl noch einmal um 1.282 zusätzliche Lehrkräfte angehoben. Endlich schaffen wir es damit, dass sich die Zahl der Stellen am realen Bedarf, also an den Schülerzahlen orientiert.

Mit dem Maßnahmepaket zur Lehrerversorgung machen wir außerdem den Freistaat Sachsen für junge Lehrer attraktiv – und gleichzeitig erkennen wir mit Anrechnungen, einem Arbeitszeitkonto und der Gewährung von Zuschlägen die Lebensleistung der älteren Lehrkräfte an. Wir haben einiges erreicht, um Sachsens Schulsystem zu stabilisieren. Aber in den nächsten Jahren bleibt immer noch viel zu tun, um es nach vorn zu bringen und zukunftsfest zu machen.“

Sabine Friedel

Bildungsexpertin der SPD-Fraktion

Über 30.000 Lehrerinnen und Lehrer unterrichten an den allgemeinbildenden Schulen in Sachsen und sorgen für eine gute Ausbildung junger Menschen im Freistaat. Dennoch fehlen Pädagoginnen und Pädagogen. Um die Attraktivität des Lehrerberufs zu erhöhen und den Lehrerbedarf besser abzusichern, hat die Staatsregierung nach langen Verhandlungen der Koalitionsfraktionen ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen. Damit das umgesetzt werden kann, sind im Haushalt 2017/18 zusätzlich insgesamt 213 Millionen Euro eingeplant worden.

Dabei werden unter anderem höhere Einstiegsgehälter an der Oberschule und finanzielle Anreize für Lehrer in Mangelregionen und Mangelfächern eingeführt. Um ältere Lehrer länger im Schuldienst zu halten, gibt es zudem die Möglichkeit, mehr Geld zu verdienen und weniger Stunden zu unterrichten. Das Maßnahmenpaket sieht auch die Qualifizierung von Seiteneinsteigern und deren bessere Bezahlung vor.

Millionen Euro für Lehrer-Maßnahmenpaket

Schon beim Zugang zum Lehramtsstudium werden Hürden abgebaut und die entsprechenden Verordnungen fortentwickelt. Lehramtsanwärter erhalten zudem zukünftig einen Gehaltszuschlag von 390 Euro, wenn sich nach ihrem Vorbereitungsdienst vier Jahre im sächsischen Schuldienst tätig sind. Bewerbungen für die Lehrertätigkeit können zudem in Zukunft nicht nur schulartspezifisch, sondern auch schulstandortbezogen zugelassen werden.

Lehrerinnen und Lehrer an den Ober- und Förderschulen werden ab dem 1. Januar 2017 von Beginn ihrer Tätigkeit an in der Entgeltgruppe 13 eingruppiert. Diese Verbesserung kommt insbesondere auch Seiteneinsteigern und vollausgebildeten Lehrern nach dem Recht der DDR (Diplomlehrer mit Lehrbefähigung für zwei Fächer) zugute. Ein-Fach-Diplomlehrer, die die Ausbildung in einem zweiten Fach nachgeholt haben, werden bei nachgewiesener erfolgreicher fünfjähriger Unterrichtstätigkeit ebenfalls komplett gleichgestellt. Aber auch für Ein-Fach-Diplomlehrer, die die Ausbildung in dem zweiten Fach nicht nachgeholt haben, aber langjährig ein weiteres Fach unterrichten, wird ein Verfahren zur finanziellen Gleichstellung zeitnah auf den Weg gebracht.

Um im Wettbewerb mit anderen Bundesländern um junge Lehrerinnen und Lehrer bestehen zu können, kann ab sofort auch eine Zulage in Höhe der Differenz von bis zu zwei Stufen des TVL gewährt werden. Auch vollausgebildeten Lehrkräften aus dem Schuldienst eines anderen Bundeslandes können bei einem Wechsel nach Sachsen ab dem 1. Januar 2017 Zulagen in dieser Höhe erhalten.

Ein weiterer Schlüssel zur Sicherung des Lehrerbedarfs sind die älteren Lehrerinnen und Lehrer. Derzeit gehen neun von zehn Lehrern vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente. Diese wollen wir zum Verbleib im Schuldienst bewegen. Für Beschäftigte, die bis einschließlich 31. Juli 2017 ihr 55. Lebensjahr vollendet haben, wird zusätzlich zur bisher bestehenden Regelung mit der Vollendung des 63. Lebensjahres eine dritte Anrechnungsstunde gewährt. Bei Lehrerinnen und Lehrer, die ab dem 1. August 2017 das 55. Lebensjahr vollenden, ermäßigt sich das Regelstundenmaß zu Beginn des Schulhalbjahres ab der Vollendung des 58. Lebensjahr, um eine Wochenstunde, ab dem 60. Lebensjahr um zwei Stunden und ab dem 61. Lebensjahr um drei Wochenstunden. Außerdem kann Lehrerinnen und Lehrer ab dem 63. Lebensjahr ein höheres Entgelt in einer Höhe von bis zu 780 Euro gewährt werden.

Euro höheres Entgelt für Lehrkräfte ab dem 63. Lebensjahr möglich

Trotz der jetzt beschlossenen Einkommensverbesserungen wird der Freistaat in den nächsten Jahren nicht ohne Seiteneinsteiger auskommen. Daher sollen Seiteneinsteiger zukünftig besser auf ihre Tätigkeit an der Schule vorbereiten. In Zukunft durchlaufen diese zu Anfang eine dreimonatige Einstiegsfortbildung, bei der erfahrene Lehrkräfte und Mentoren schulart- und fachübergreifende Inhalte sowie Kenntnisse und Fertigkeiten zu wesentlichen Abläufen des Schulalltages und der Unterrichtsgestaltung vermitteln. Zur nachhaltigen Qualifizierung dieser künftigen Lehrer wird ein auf mindestens fünf Jahre ausgelegtes Qualifizierungsprogramm an einer Universität aufbauend zum schon vorhanden Hochschulabschluss aufgelegt.

Das Qualifizierungsprogramm für Seiteneinsteiger macht es notwendig auch die Zahl der Lehrerstellen zu erhöhen. Denn die Einstiegsqualifizierung und die fachliche Begleitung von Seiteneinsteigern an den Schulen erfolgt durch erfahrene Lehrerinnen und Lehrer. Es gibt aber auch einen weiteren Grund für mehr Lehrerstellen. Das Regelstundenmaß von Grundschullehrern wird von 28 auf 27 Wochenstunden gesenkt. Dadurch steigt der Lehrerbedarf. Damit dieses nicht zu Lasten der Unterrichtsversorgung geht, werden die Lehrerstellen um insgesamt 722 Stellen für die nächsten beiden Haushaltsjahre erhöht. Weil etwa die Hälfte der Grundschullehrerinnen und -lehrer in Teilzeit arbeiten, ergeben sich für die betroffenen Lehrkräfte durch die Stundenabsenkung ebenso deutliche Einkommenssteigerungen.

zusätzliche Lehrerstellen

Lehrerinnen und Lehrer mit zusätzlichen Aufgaben werden in Zukunft finanziell deutlich bessergestellt. Fachberater an Oberschulen und Förderschulen werden zukünftig auch in die Gehaltsgruppe E 14 eingruppiert, Fachberater an Grundschulen erhalten ab dem 1. Januar 2017 eine Vergütung nach E 13. Bei der Tätigkeit im Rahmen eines Schulleitungsamtes wird die Besoldungsgruppe nun unabhängig von der Schülerzahl festgelegt. Schulleitungsämter an Oberschulen und Förderschulen werden generell höher eingestuft.

Künftig wird es möglich sein, dass Lehrerinnen und Lehrer ihren Beschäftigungsumfang freiwillig über ihr Stundendeputat erhöhen, wenn dies aus dienstlichen Gründen erforderlich ist. Diese Mehrarbeit wird finanziell voll ausgeglichen. Das gilt auch künftig für Vertretungsstunden, die ab der ersten Stunde bezahlt werden. Zudem sollen Lehrkräfte in Zukunft die Möglichkeit zur Einrichtung freiwilliger Arbeitszeitkonten haben.

Damit sich Lehrerinnen und Lehrer weitgehend auf ihre eigentliche Tätigkeit konzentrieren können, werden die Schulordnungen und Dokumentationspflichten einer Überprüfung unterzogen. Zur Bewältigung administrativer Aufgaben wird zudem der Einsatz von drei Schulverwaltungsassistenten pro Landkreis bzw. kreisfreier Stadt erprobt.

Insgesamt wächst der Kultus-Haushalt von 3,163 Milliarden Euro im Jahr 2016 auf 3,458 Milliarden Euro im Jahr 2017 und 3,648 Milliarden Euro im Jahr 2018. Das ist eine Steigerung von 13 Prozent. Nicht nur das Lehrerpaket, sondern auch weitere von den Koalitionsfraktionen vereinbarte Verbesserungen in Höhe von 28 Millionen Euro schlagen hier zu Buche. 

  • 295 Millionen Euro zusätzlich im Kultus-Haushalt 2017
  • 485 Millionen Euro zusätzlich im Kultus-Haushalt 2018

So stehen in 2017 und 2018 insgesamt 6,25 Millionen Euro mehr für Ganztagsangebote zur Verfügung. Das zugehörige Gesetz wird bis Mitte 2019 verlängert und stärker auf die Oberschulen ausgerichtet. Um die sächsischen Schulen auch weiterhin beim Globalen Lernen zu unterstützen, werden in 2017/18 die Stellen für „Eine-Welt-PromotorInnen“ von derzeit 2 auf 7 aufgestockt. Somit stellt der Freistaat Sachsen erstmals die komplette Summe zur Kofinanzierung des Bundesprogrammes bereit.

Weiterhin wird der Schulhausbau um weitere 10 Millionen Euro pro Jahr aufgestockt, um die Städte, Gemeinden und Landkreise bei dieser herausfordernden Investitionsaufgabe zu unterstützen. Künftig sollen circa 60 Millionen Euro pro Jahr neu bewilligt werden können, davon fließen 40 Millionen Euro in die drei kreisfreien Städte und 20 Millionen Euro verbleiben im kreisangehörigen Raum. Nicht zuletzt wird auch das Freiwillige Soziale Jahr FSJ Pädagogik von 80 auf 160 Plätze aufgestockt und mehr Geld in die Weiterbildung investiert. So stehen 1 Million Euro mehr insbesondere für die Erwachsenenbildung an den Volkshochschulen zur Verfügung.