Der Doppelhaushalt 2017/18
Alle zwei Jahre beschließt der Sächsische Landtag den sogenannten Doppelhaushalt. Er gilt dann für zwei Jahre.
Der Landtag und seine Abgeordneten sind der Haushaltsgesetzgeber. Entworfen und vorgelegt wird der Haushalt aber zunächst von der Sächsischen Staatsregierung. Sie hat den Entwurf für den Doppelhaushalt 2017/18 Ende Juli 2016 dem Landtag übergeben. Am 11. August 2016 hat der Finanzminister, Prof. Unland, im Landtag den Entwurf vorgestellt. In der anschließenden Debatte haben die Fraktionsvorsitzenden der Landtagsfraktionen den Entwurf zum ersten mal öffentlich diskutiert.
Haushaltsberatung
Der Haushalt wird nun in den Fraktionen und in den Ausschüssen des Landtages beraten. Dieser Prozess dauert ein paar Monate und wird mit der großen Haushaltsdebatte Mitte Dezember 2016 im Landtag beendet.
In der SPD-Fraktion wird zunächst in unseren Arbeitskreisen der Entwurf diskutiert. Dafür wurden die einzelnen Haushaltspläne der Fachbereiche den zuständigen Fachsprechern zugeordnet.
Wenn etwas geändert werden soll, wird auch das zunächst in den Arbeitskreisen diskutiert.
Auf einer Fraktionsklausur am 22. und 23. September in Chemnitz wird die SPD-Fraktion ihre Änderungsvorschläge beschließen.
Diese werden dann mit unserem Koalitionspartner diskutiert, so dass man sich auf gemeinsame Änderungsanträge einigen kann.
Außerdem wird natürlich auch die Opposition Änderungen vorschlagen.
Alle Änderungsanträge, also die von Koalition und Regierung werden bis zum Plenum im Dezember intensiv beraten. Wichtig ist da vor allem die Klausurwoche des Haushalt- und Finanzausschusses Anfang Dezember.
Haushaltsgesetz (Drucksache 6/5550)
Das Haushaltsgesetz enthält den Gesamtplan und weitere Übersichten – z.B. den Stellenplan.
Einzelplan 1 - Landtag
Im Einzelplan 1 sind die Einnahmen und Ausgaben des Sächsischen Landtages verankert.
Vorgesehen sind 61,7 Millionen Euro in 2017 und 62,2 Millionen Euro in 2018.
Einzelplan 2 - Staatskanzlei
Im Einzelplan 2 sind die Einnahmen und Ausgaben der Staatskanzlei verankert.
Vorgesehen sind 35 Millionen Euro in 2017 und 35 Millionen Euro in 2018.
Einzelplan 3 - Innenministerium
Im Einzelplan 3 sind die Einnahmen und Ausgaben des Staatsministeriums des Innern verankert.
Vorgesehen sind 2,21 Milliarden Euro in 2017 und 2,19 Milliarden Euro in 2018.
Einzelplan 4 - Finanzministerium
Im Einzelplan 4 sind die Einnahmen und Ausgaben des Finanzministeriums verankert.
Vorgesehen sind 574 Millionen Euro in 2017 und 584 Millionen Euro in 2018.
Einzelplan 5 - Kultusministerium
Im Einzelplan 5 sind die Einnahmen und Ausgaben des Kultusministeriums verankert.
Vorgesehen sind 3,36 Milliarden Euro in 2017 und 3,5 Milliarden Euro in 2018.
Einzelplan 6 - Justizministerium
Im Einzelplan 6 sind die Einnahmen und Ausgaben des Justizministeriums verankert.
Vorgesehen sind 847 Millionen Euro in 2017 und 867 Millionen Euro in 2018.
Einzelplan 7 - Wirtschaftsministerium
Im Einzelplan 4 sind die Einnahmen und Ausgaben des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr verankert.
Vorgesehen sind 1,75 Milliarden Euro in 2017 und 1,75 Milliarden Euro in 2018.
Einzelplan 8 - Sozialministerium inkl Gleichstellung und Integration
Im Einzelplan 8 sind die Einnahmen und Ausgaben des Sozialministeriums und des Geschäftsbereiches Gleichstellung und Integration verankert.
Vorgesehen sind 1,21 Milliarden Euro in 2017 und 1,24 Milliarden Euro in 2018.
Einzelplan 9 - Umweltministerium
Im Einzelplan 9 sind die Einnahmen und Ausgaben des Umweltministeriums verankert.
Vorgesehen sind 617 Millionen Euro in 2017 und 629 Millionen Euro in 2018.
Einzelplan 11 - Rechnungshof
Im Einzelplan 4 sind die Einnahmen und Ausgaben des Rechnungshofes verankert.
Vorgesehen sind 23 Millionen Euro in 2017 und 24 Millionen Euro in 2018.
Einzelplan 12 - Wissenschaft- und Kunstministerium
Im Einzelplan 4 sind die Einnahmen und Ausgaben des Wissenschafts- und Kunstministeriums verankert.
Vorgesehen sind 1,99 Milliarden Euro in 2017 und 1,98 Milliarden Euro in 2018.
Einzelplan 14 - Bau
Im Einzelplan 14 sind die Einnahmen und Ausgaben für Bau und Liegenschaften verankert.
Vorgesehen sind 689 Millionen Euro in 2017 und 690 Millionen Euro in 2018.
Einzelplan 15 - Finanzverwaltung
Im Einzelplan 15 sind die Einnahmen und Ausgaben der allgemeinen Finanzverwaltung verankert.
Vorgesehen sind 5,04 Milliarden Euro in 2017 und mit 5,19 Milliarden Euro in 2018.
Struktur des Haushaltes
Der Haushalt besteht aus mehreren Teilen.
Zum einen aus dem Haushaltsgesetz, das alle allgemeinen Informationen enthält und den Rahmen bildet.
Dann gibt es, analog zu den Ministerien, Einzelpläne. Natürlich wie jede Regel mit Ausnahmen. Einzelplan 1 ist der des Sächsischen Landtages. Die Einzelpläne 14 bzw. 15 beinhalten Bau und Liegenschaften bzw. die allgemeine Finanzverwaltung.
In den Plänen stehen dann alle Details zu den Einnahmen und Ausgaben, zu Stellen und einzelnen Maßnahmen drin.