+++ Soziale Betreuung, Spracherwerb und integrative Maßnahmen +++
Integration braucht Kontinuität
„Integration ist ein Prozess, der jeden von uns betrifft und der von der gesamten Gesellschaft mitgestaltet wird. Erfolgreich wird dieser Prozess durch die kontinuierliche Arbeit der Kommunen und durch Finanzierungssicherheit für die ehrenamtlichen Projekte vor Ort.“
Juliane Pfeil-ZabelIntegration ist keine kurzfristige Aufgabe, sie braucht einen langen Atem. Sachsen war in puncto Integration bisher ein Entwicklungsland, das hat sich mit Abschluss des Koalitionsvertrages 2014 geändert. Mit dem neuen Haushalt sorgen wir nun für die notwendige Kontinuität.
Insgesamt werden 2017 und 2018 jeweils 50 Millionen Euro für Integration bereitgestellt.
- 2014 (360.000)
- 2015 (9,9 MIllionen)
- 2016 (12,9 Millionen)
- 2017 (50 Millionen)
- 2018 (50 Millionen)
Viele Integrations-Netzwerke sind in den vergangenen Monaten mühsam aufgebaut worden und leisten inzwischen eine unverzichtbare Arbeit. Wir werden diese Netzwerke unterstützen – auch wenn derzeit weniger Geflüchtete nach Sachsen kommen.
Jährlich ca. 18,4 Millionen Euro für Integrative Maßnahmen, mit denen Kommunen, Vereine und Verbände unterstützt werden, sind gut investiertes Geld. Dann damit wird Integrationsarbeit vor Ort geleistet.
Dabei liegt der Fokus zu einen auf Projekten, die den Dialog und das Zusammenleben zwischen Zugewanderten und einheimischer Bevölkerung aufbauen beziehungsweise stärken. Projektträger sind zum Beispiel gemeinnützige Träger, Vereine und Verbände oder Träger der freien Wohlfahrtspflege.
Andererseits werden die Kommunen bei ihrer vielfältigen Integrationsarbeit unterstützt, etwa bei der Schaffung einer zusätzlichen Koordinationsstelle Integration im Landkreis oder der kreisfreien Stadt. Es gibt aber auch die Möglichkeit, Arbeitsgelegenheiten oder die Förderung ehrenamtlicher Sprachinitiativen zu unterstützen.
Viele Flüchtlinge brauchen dringend eine deutlich stärkere soziale Begleitung und Betreuung. Dafür sollen vom Freistaat Sachsen nun rund 15,2 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt werden. Das sind 2 Millionen Euro mehr als zunächst geplant.
Mit dem Programm werden Gelder z.B. für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in den Kommunen bereitgestellt. Nicht nur quantiativ, sondern auch qualitativ ist es der Betreuungsbedarf hoch.
Außerdem wird aus diesem Topf die freiwillige Rückkehrberatung finanziert. Eine freiwillige Rückkehr ist in jedem Fall für alle Beteiligten besser und auch kostengünstiger als eine Abschiebung.
Auch Sprache ist wichtig, um das Kennenlernen, die gegenseitige Akzeptanz und ein gutes Zusammenleben zu ermöglichen. In den kommenden beiden Jahren sind daher jeweils 11 Millionen Euro eingeplant, um Sprachkurse für Menschen mit einer guten Bleibeperspektive zu finanzieren – wenn diese keinen Anspruch auf einen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bezahlten Kurs haben.
Mit dem Integrationspaket vom 4. März 2016 wurde auch die Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten zur Stärkung von Frauen mit Migrationshintergrund beschlossen. Denn Frauen und Mütter haben eine Schlüsselrolle in den Familien. Sie sollen daher besonders angesprochen, unterstützt und vernetzt werden.